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Die Gemeinde Altenberge ist nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.
Vom zuständigen Finanzamt wird der Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt. Für Gewerbesteuervorauszahlungen wird der voraussichtliche
Gewerbeertrag zugrunde gelegt. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde Altenberge vom Finanzamt mitgeteilt.
Die Gemeinde wendet hierauf ihren Hebesatz an und setzt damit die Gewerbesteuer fest.
Die Hebesatzfestsetzung erfolgt durch die jährliche Haushaltssatzung. Der Hebesatz beträgt ab dem 01.01.2024 416 v.H.
Der Gewerbesteuerpflichtige erhält von der Gemeinde über die Steuerhöhe und die Zahlungstermine einen Gewerbesteuerbescheid.
Bitte beachten Sie:
Für Vorauszahlungen sind die Zahlungstermine zum 15.2., 15.5., 15.8. u. 15.11. eines jeden Jahres vorgegeben; Abschlusszahlungen sind einen
Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie nur beim Finanzamt Einspruch erheben.