EnglischFranzösischNiederländisch
Sie befinden sich hier: Aktuelles » Ältere Meldungen / Archiv » Die illegale Abfallentsorgung in der Landschaft ist eine Ordnungswidrigkeit.
28.05.2020

Die Gemeinde Altenberge weist darauf hin, dass es verboten ist, Abfälle jeglicher Art in der Landschaft zu entsorgen. Dies verursacht nicht nur hohe Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen, sondern verschmutzt die Umwelt und verschandelt die Landschaft.

 

Im vergangenen Jahr musste die Gemeinde unter anderem 1,5 Tonnen an illegal entsorgten alten PKW-Reifen sowie ca. 6 Tonnen Rest- und Sperrmüll entsorgen. Für dessen fachgerechte Entsorgung entstanden der Gemeindekasse zusätzliche Kosten von über 5.000 Euro. Auch in der Corona-Zeit ist die Müllabfuhr in Altenberge gewährleistet. Darüber hinaus können sonstige Abfälle beim Wertstoffhof oder beim Schadstoffmobil weiterhin entsorgt werden. Für größere Haushaltsgegenstände, wie z.B. ein alter Schrank oder ein Sofa kann Sperrmüll per Karte oder auf der Homepage der Gemeinde bestellt werden. Wissen Sie nicht, welcher Abfall, wo entsorgt werden kann? Einen Überblick bietet www.altenberge.de/de/abfallentsorgung oder das Abfall-ABC auf der Homepage der EGST (online unter: www.egst.de/de/abfall-abc).

 

 

Die illegale Müllentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis zu 5.100 Euro geahndet.

Veranstaltungen in Altenberge