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28. April 2025

Neue Regelung für Lichtbilder ab dem 01.05.2025

Foto eines kleinen Ausschnitts eines Personalausweises
Foto eines kleinen Ausschnitts eines Personalausweises

Ab dem 1. Mai 2025 werden für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen bundesweit ausschließlich digitale Lichtbilder akzeptiert.

Bürgerinnen und Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, ihr biometrisches Lichtbild direkt vor Ort im Bürgeramt erstellen zu lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Lichtbilder von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellt werden, der diese über eine gesicherte digitale Infrastruktur (Cloud) an das Bürgeramt übermittelt.

Bei dem Erstellen der Lichtbilder im Bürgeramt wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 € zusätzlich zu der Dokumentengebühr erhoben.

Passfotos in Papierform oder selbsterstellte digitale Passfotos sind ab diesem Stichtag nicht mehr erlaubt. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, den Missbrauch durch manipulierte Bilder (das sogenannte Morphing) zu verhindern und die Qualität biometrischer Passfotos zu gewährleisten.

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