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20. Juli 2026

Wasserentnahme aus Bächen, Seen und Teichen bis Ende Oktober verboten
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass der Kreis Steinfurt die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern in Altenberge untersagt.
Zu geringe Niederschlagsmengen und hohe Tem-peraturen begründen das Verbot, im gesamten Gebiet des Kreises Steinfurt ab dem 14. Juli 2026 Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen zu entnehmen.
Grundlage ist eine Allgemeinverfü-gung der Kreisverwaltung Steinfurt, die diese in ihrer Funktion als zuständige Wasserbehörde er-lassen hat. Das Verbot gilt zunächst befristet bis Samstag, den 31. Oktober 2026.
Der Kreis erklärt in seiner Pressemitteilung weiter: Einzelne lokale Niederschlagsereignisse haben in den vergangenen Tagen nur sehr kurzzei-tig eine Entlastung herbeigeführt. Da eine Wet-teränderung nicht absehbar ist und Niedrigwasserstände zu beobachten sind, besteht die Ge-fahr, dass der durch die Hitze belastete Natur-haushalt weiter geschädigt wird – mit schwerwie-genden Folgen für Tiere und Pflanzen.
Durch die hohen Temperaturen kommt es bereits zum Sau-erstoffmangel in einigen Gewässern. Um Fisch-sterben vorzubeugen, die im Sommer 2025 in verschiedenen Bereichen des Kreises auftraten, erlässt der Kreis Steinfurt nun diese Verfügung.
Das Verbot betrifft sämtliche Formen der Was-serentnahme – unabhängig davon, ob es sich um den Gemeingebrauch, den Eigentümer- und Anliegergebrauch oder eine bestehende Erlaubnis handelt. Ausgenommen sind allerdings sämtliche Grundwasserentnahmen (beispielsweise über Brunnen) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, sowie Entnahmen aus dem Dortmund-Ems-Kanal, dem Mittellandkanal sowie die Ems. Für Letztere hat die Bezirksregierung eine eigene Verfügung erlassen.
Somit ist nicht nur das Fördern großer Wassermengen – etwa zur landwirtschaftlichen Bereg-nung – untersagt, sondern auch das Entnehmen kleinerer Mengen zur Gartenbewässerung. Er-laubt bleibt lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.
Die Einhaltung des Verbots wird vom Kreis Stein-furt kontrolliert. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.