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13. März 2026

Neue Bebauungspläne für Eisenbahnstraße und Paschhügel II

Stadtplanungsausschnitt

Zwei neue Bebauungspläne zur Nachverdichtung in Aufstellung – Öffentlichen Bürgerversammlung am 13.04.2026 um 19.30 Uhr im Bürgersaal, Bürgerschaft kann sich vorab im Rathaus oder online informieren.

 Die Gemeinde Altenberge erstellt derzeit zwei Bebauungspläne, um die Entwicklung des bestehenden Wohngebietes „Paschhügel II“ sowie eines Wohnquartiers im Bereich der Eisenbahnstraße gezielt zu gestalten. Zweck beider Planungen ist es, die bauliche Dichte in den gewachsenen Wohngebieten zu steuern und eine angemessene und siedlungsverträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen, ohne die Lebensqualität und die Infrastruktur vor Ort zu belasten. Unter Beachtung der städtebaulichen Zielvorstellungen sollen dabei künftig auch verlässliche Planungsvorgaben für Bauherren innerhalb der Plangebiete erlassen werden. 

Im Zuge der laufenden Planverfahren weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass sowohl der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Paschhügel II“ als auch der Vorentwurf des Be-bauungsplanes Nr. 98 „Eisenbahnstraße II“ ab dem 20.03.2026 öffentlich im Eingangsbereich des Rathauses während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegen. Im Internet können die Planunterlagen ebenfalls ab dem 20.03.2026 un-ter https://www.altenberge.de/de/leben/bauen-und-wohnen/bauleitplanung.php (Rubrik „Pläne im Verfahren“) abgerufen werden. 

Über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 98 „Eisenbahnstraße II“ informiert die Gemeinde Altenberge alle interessierten Bürgerinnen und Bürger während einer öffentlichen Bürgerversammlung am 13.04.2026 um 19.30 Uhr im Bürgersaal des Bürgerhauses. Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung Altenberge Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail (gemeinde@altenberge.de) oder über ein Online-Formular auf der vorgenannten Internetseite unter der Rubrik „Pläne in der Beteiligung“ vorgebracht werden.


Vorschaubild: Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 98 „Eisenbahnstraße II“