Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
22. Januar 2026

Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen. Diese Pflicht gilt auf allen öffentlichen Flächen sowie in Grünanlagen.
In den vergangenen Wochen haben sich Bürge-rinnen und Bürger über zunehmende Verschmutzungen durch Hundekot im Gemeindegebiet beschwert. Betroffen sind unter anderem Gehwege, Grünstreifen, Schul- und Kitabereiche sowie Wege rund um Spiel- und Sportanlagen. Die Gemeindeverwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen. Diese Pflicht gilt auf allen öffentli-chen Flächen sowie in Grünanlagen und ist keine freiwillige Rücksichtnahme, sondern eine rechtlich verbindliche Verpflichtung. Zur Beseitigung ist geeignetes Material (z. B. Hundekotbeutel) mitzu-führen und der Kot ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Liegenlassen von Hundekot stellt nicht nur eine erhebliche Belästigung dar, sondern birgt auch gesundheitliche Risiken, insbesondere für Kinder. Die Verwaltung appelliert daher ein-dringlich an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer Verantwortung nachzukommen und durch umsichtiges Verhalten zu einem sauberen und sicheren Umfeld für alle beizutragen. Verstö-ße können ordnungsrechtlich geahndet werden. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme kann ein respektvolles Miteinander im öffentlichen Raum gelingen.