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26. Mai 2025

Verkehrssicherheit gefährdet: Hecken- und Strauchschnitt schon jetzt!

Eine Mülltonne mit Bioabfall

Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte werden herzlich gebeten, ihre Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Verkehrs- und Gehwegraum hineinragen oder die Sicht behindern, im Interesse der Verkehrssicherheit zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen zurückzuschneiden.

Beeinträchtigte Verkehrssicherheit durch Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen

Jahreszeitbedingt erhält die Verwaltung zunehmend Hinweise, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen. Anpflanzungen beleben und verschönern zwar das Ortsbild und tragen auch zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei, doch leider können dadurch auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. 

Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte werden daher herzlich gebeten, die entlang öffentlicher Gehwege oder Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Verkehrs- und Gehwegraum hineinragen oder die Sicht behindern, im Interesse der Verkehrssicherheit zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen zurückzuschneiden. 

Dabei wird darauf hingewiesen, dass zum Schutz lebender Tiere im Zeitraum 01.03.-30.09. nur Pflegeschnitte durchgeführt werden dürfen. Das bedeutet, dass keine radikalen Rückschnitte oder das Entfernen ganzer Äste erfolgen sollte, um die Tierwelt nicht zu gefährden. An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig zu halten, dass eine ausreichende Übersicht gewährleistet ist. 

Grundsätzlich dürfen Anpflanzungen das sogenannte „Sichtdreieck“ nicht beeinträchtigen. Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlaternen an der Grundstücksgrenze oder Verkehrsschilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie, dass durch das Zuwachsen von Straßenlaternen oder Verkehrsschildern (hierunter fallen auch Straßenbezeichnungen) die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist und die Orientierung von ortsfremden Personen, wie z.B. dem Rettungsdienst, erschwert wird.