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11. Dezember 2025

Fördermaßnahme in Altenberge bewilligt

Regierungspräsident Andreas Bothe (M.) übergibt den Förderbescheid an Altenberges Bürgermeister Jan Röschenkämper (l.) und Christoph Rövenkamp, Fachbereichsleiter des Bauwesens und der Liegenschaften

Bezirksregierung Münster bewilligt Millionenförderung für drei Kommunen im Münsterland.

Regierungspräsident Andreas Bothe hat am 5. Dezember 2025 in den Räumlichkeiten der Bezirksregierung drei Förderbescheide über rund 1,32 Millionen Euro an die Kommunen Heiden, Altenberge und Beckum übergeben. Die Zuwendungen sind Teil des Förderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege).

Fördermaßnahme in Altenberge
Im Zuge der Modernisierung des Wirtschaftswegs Hansell führt die Gemeinde Altenberge eine umfassende Ertüchtigung der Wegeverbindung durch. Weil die Maßnahme einen Eingriff in Natur und Landschaft beinhaltet, wurde das Vorhaben im Vorfeld eng mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich wird im Rahmen der Umsetzung sichergestellt. Bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von rund 599.000 Euro bewilligt die Bezirksregierung eine Förderung von rund. 402.000 Euro (70 Prozent).

Das Förderprogramm „FöRL Wirtschaftswege“ des Landes NRW unterstützt Kommunen dabei, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die geförderten Maßnahmen sollen – unter Einbindung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft – zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen.

Dabei sind die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, die Belange des Natur- und Umweltschutzes, die demografische Entwicklung sowie die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu berücksichtigen.

Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf nachhaltigen Wegebaumaßnahmen. Sie sollen die zentrale ländliche Infrastruktur stärken, indem der Ausbau und die Befestigung vorhandener Wirtschaftswege gefördert werden. Grundlage ist ein gefördertes oder von der Bezirksregierung Münster anerkanntes Wegenetzkonzept.