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Bürgerhaushalt

Logo BürgerhaushaltEin Bürgerhaushalt ist eine Form der Bürgerbeteiligung und bedeutet, dass in Altenberge die Bürgerinnen und Bürger der ganzen Gemeinde sich an der Erstellung des Haushaltes (Haushaltsplanentwurf 2012) beteiligen können. Damit soll Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger über den Haushalt und die Haushaltsplanung geschaffen und der Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verbessert werden. Gleichzeitig erhalten die Politikerinnen und Politiker eine Entscheidungshilfe.

Am Mittwoch dem 18. Januar 2012 wurde das Verfahren des Bürgerhaushaltes 2012 vorgestellt. Dazu wurde eine Präsentation zum Bürgerhaushalt (PDF-Dokument, nicht barrierefrei) erstellt.

Allgemeine Informationen

Ablauf/ Beteiligungsumfang

Zahlen und Fakten

Beratung in den Fachausschüssen



Wer darf sich beteiligen?

An dem Bürgerhaushalt 2012 darf jede Person teilnehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Altenberge gemeldet ist.

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Wie sieht die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger konkret aus?

Das Verfahren zum Bürgerhaushalt setzt sich aus mehreren Phasen zusammen:

  • Vorschlagsphase
  • Dokumentations- und Auswertungsphase
  • Präsentationsphase
  • Rechenschaftsphase

In der Vorschlagsphase können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Altenberge, die einen Vorschlag oder eine Idee zum Haushalt bzw. zu den einzelnen Leistungs­bereichen der Gemeinde haben Vorschläge abgeben.

Die Vorschlagsphase umfasst den Zeitraum vom 16. Januar bis zum 5. Februar 2012.

Alle abgegebenen Vorschläge werden in der Dokumentations- und Auswertungsphase zusammengefasst und medial aufbereitet. Diese Phase beginnt nach Abschluss der Vorschlagsphase.

Die gesamten Vorschläge werden in der Präsentationsphase am 6. Februar 2012 in einer Hauptausschusssitzung vorgestellt und den Fraktionen als Diskussionsgrundlage für die Haushaltsberatung 2012 überlassen.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 wird entschieden werden, welche der Vorschläge verwirklicht werden. In der daraufhin folgenden Rechenschaftsphase werden die Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse informiert.

Die Ratsbeschlüsse und auch ihre Umsetzung durch die Gemeindeverwaltung werden dokumentiert und veröffentlicht.

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Woran kann ich mich beteiligen?

Die gemeindlichen Haushaltsmittel sind auf Grund rechtlicher und vertraglicher Verpflichtungen weitgehend gebunden. Einen Spielraum gibt es lediglich bei so genannten „freiwilligen Leistungen“. Diese Leistungen werden aus eigenem Antrieb von den Kommunen wahrgenommen, wie zum Beispiel viele Kultur- und Freizeitangebote. In der Dokumentations- und Auswertungsphase wird geprüft, ob sich ein Vorschlag auf eine „freiwillige Leistung“ oder auf eine „pflichtige Leistung“ bezieht.

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Was kann ich vorschlagen?

Es können Vorschläge zum aktuellen Haushalt sowie zu Leistungsbereichen der Gemeinde abgegeben werden.

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Wie kann ich meine Vorschläge einreichen?

Teilen Sie Ihre Vorschläge mit dem Formular Bürgerhaushalt mit. Alternativ dazu können Sie Ihre Anregungen auch in das Formular eintragen, es ausdrucken und im Rathaus abgeben oder per Post zuleiten.

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Wie soll ich meine Vorschläge formulieren?

Ihrem Vorschlag müssen Sie einen Titel geben. Dieser sollte so gewählt werden, dass er den Inhalt des Vorschlages treffend bezeichnet. Der Vorschlag soll ausführlich beschrieben werden. Machen Sie insbesondere Angaben zu einer möglichen Umsetzung Ihres Vorschlages. Falls Sie einen finanziellen Rahmen einschätzen können, geben Sie auch bitte diesen an.

Beachten Sie bitte bei der Abgabe eines Vorschlages, dass dieser nicht mehrere Themen beinhaltet, sondern pro Thema ein einzelner Vorschlag abgegeben wird.

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Gibt es Regeln für die Vorschläge?

  • Bei der Abgabe eines Vorschlages müssen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre E-Mail-Adresse angeben. Es ist nicht gestattet eine falsche Identität vorzuspiegeln.
  • Persönliche Beleidigungen, Anfeindungen, Beschimpfungen und strafbare Äußerungen haben im Bürgerhaushalt nichts zu suchen. Bitte beachten Sie auch, dass es bei einer schriftlichen Unterhaltung schnell zu Missverständnissen kommen kann. Formulieren Sie daher bitte möglichst umsichtig und eindeutig.
  • Das Moderationsteam kann Tippfehler in Vorschlägen und Kommentaren korrigieren und dort gemachte Abkürzungen ausschreiben. Vorschläge und Kommentare, die gegen die oben genannten Regeln verstoßen, kann das Moderationsteam so verändern, dass die Regeln eingehalten sind.

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Was passiert mit meinen Vorschlägen?

Die eingereichten Vorschläge werden gesammelt, geprüft, medial aufbereitet und dokumentiert. In der ersten Phase des Bürgerhaushaltes werden sie dem Hauptausschuss präsentiert und den Fraktionen als Diskussionsgrundlage für die Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 wird entschieden werden, welche der Vorschläge verwirklicht werden. In der daraufhin folgenden Rechenschaftsphase wer­den die Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse informiert.

Die Ratsbeschlüsse und auch ihre Umsetzung durch die Gemeindeverwaltung werden dokumentiert und veröffentlicht.

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Wann ist die aktive Beteiligung für den Haushalt 2012 nicht mehr möglich?

Nach Abschluss der Vorschlagsphase ist eine aktive Beteiligung für den Haushalt 2012 nicht mehr möglich, da nach Ablauf dieser Phase keine Vorschläge mehr berücksichtigt werden können.

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Gibt es Datenschutzbestimmungen?

Die Gemeinde Altenberge unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Gemeinde Altenberge ein wichtiges Anliegen. Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben des Datenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen eingehalten.

Verarbeitung der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahren durch das Moderationsteam verwendet und keiner anderen gemeindlichen Stelle zugänglich gemacht. In keinem Fall erfolgt eine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.

Auskunftsrecht und Kontaktadressen
Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer der Gemeinde Altenberge überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Gemeinde Altenberge
Der Bürgermeister
Kirchstraße 25
48341 Altenberge
E-Mail: hagemann@gkv-altenberge.de

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Zusammenfassung Gemeindehaushalt (Entwurf)

  Ertragsstruktur 2012 Anteil
    in 1.000 EUR  
1 Steuern und ähnliche Abgaben 11.373 65,5 %
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 772 4,4 %
3 Sonstige Transfererträge 70 0,4 %
4 Leistungsentgelte 3.393 19,5 %
5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 998 5,7 %
6 Kostenerstattung und Kostenumlagen 281 1,6 %
7 Sonstige ordentliche Erträge 509 2,9 %
  Erträge gesamt 17.396 100,0 %

  Aufwandsstruktur 2012 Anteil
    in 1.000 EUR  
1 Personalaufwendungen 2.766 15,2 %
2 Versorgungsaufwendungen 210 1,1 %
3 Dienstleistungen 2.245 12,2 %
4 Bilanzielle Abschreibungen 2.632 14,3 %
5 Transferaufwendungen 8.250 45,0 %
6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.878 10,2 %
7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen      375 2,0 %
  Aufwände gesamt 18.356 100,0 %

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Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben sich in diesem Jahr beteiligt?

Nach Abschluss der Vorschlagsphase finden sie hier Informationen über die Beteiligung.

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Wie viele Vorschläge wurden eingereicht?

Nach Abschluss der Vorschlagsphase finden sie hier Informationen zu den Vorschlägen.

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Welche Vorschläge gehen in die Beratung der jeweiligen Fachausschüsse?

Im ersten Schritt werden alle Vorschläge an die Fraktionen und Fachausschüsse weitergeleitet. Im Folgejahr wird auch die Möglichkeit bestehen, die einzelnen Vorschläge zu kommentieren und zu bewerten.

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