Bürgerhaushalt
Ein Bürgerhaushalt ist eine Form der Bürgerbeteiligung und bedeutet, dass in Altenberge die
Bürgerinnen und Bürger der ganzen Gemeinde sich an der Erstellung des
Haushaltes (Haushaltsplanentwurf 2012)
beteiligen können. Damit soll Transparenz für die Bürgerinnen
und Bürger über den Haushalt und die Haushaltsplanung geschaffen und der
Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verbessert
werden. Gleichzeitig erhalten die Politikerinnen und Politiker eine Entscheidungshilfe.
Am Mittwoch dem 18. Januar 2012 wurde das Verfahren des Bürgerhaushaltes 2012 vorgestellt. Dazu wurde eine
Präsentation zum Bürgerhaushalt (PDF-Dokument, nicht barrierefrei) erstellt.
Allgemeine Informationen
Ablauf/ Beteiligungsumfang
- Woran kann ich mich beteiligen?
- Was kann ich vorschlagen?
- Wie kann ich meine Vorschläge einreichen?
- Wie soll ich meine Vorschläge formulieren?
- Gibt es Regeln für die Vorschläge?
- Was passiert mit meinen Vorschlägen?
- Wann ist die aktive Beteiligung für den Haushalt 2012 nicht mehr möglich?
- Gibt es Datenschutzbestimmungen?
Zahlen und Fakten
- Zusammenfassung Gemeindehaushalt (Entwurf)
- Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben sich in diesem Jahr beteiligt?
- Wie viele Vorschläge wurden eingereicht?
Beratung in den Fachausschüssen
Wer darf sich beteiligen?
An dem Bürgerhaushalt 2012 darf jede Person teilnehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Altenberge gemeldet ist.
Wie sieht die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger konkret aus?
Das Verfahren zum Bürgerhaushalt setzt sich aus mehreren Phasen zusammen:
- Vorschlagsphase
- Dokumentations- und Auswertungsphase
- Präsentationsphase
- Rechenschaftsphase
In der Vorschlagsphase können Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Altenberge, die einen Vorschlag oder eine Idee zum Haushalt bzw. zu
den einzelnen Leistungsbereichen der Gemeinde haben Vorschläge abgeben.
Die Vorschlagsphase umfasst den Zeitraum vom 16. Januar bis zum 5. Februar 2012.
Alle abgegebenen Vorschläge werden in der Dokumentations-
und Auswertungsphase zusammengefasst und medial aufbereitet. Diese Phase
beginnt nach Abschluss der Vorschlagsphase.
Die gesamten Vorschläge werden in der Präsentationsphase am
6. Februar 2012 in einer Hauptausschusssitzung vorgestellt und den Fraktionen
als Diskussionsgrundlage für die Haushaltsberatung 2012 überlassen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 wird entschieden
werden, welche der Vorschläge verwirklicht werden. In der daraufhin folgenden
Rechenschaftsphase werden die Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse
informiert.
Die Ratsbeschlüsse und auch ihre Umsetzung durch die
Gemeindeverwaltung werden dokumentiert und veröffentlicht.
Woran kann ich mich beteiligen?
Die gemeindlichen Haushaltsmittel sind auf Grund rechtlicher und vertraglicher Verpflichtungen weitgehend gebunden. Einen Spielraum gibt es lediglich bei so genannten „freiwilligen Leistungen“. Diese Leistungen werden aus eigenem Antrieb von den Kommunen wahrgenommen, wie zum Beispiel viele Kultur- und Freizeitangebote. In der Dokumentations- und Auswertungsphase wird geprüft, ob sich ein Vorschlag auf eine „freiwillige Leistung“ oder auf eine „pflichtige Leistung“ bezieht.
Was kann ich vorschlagen?
Es können Vorschläge zum aktuellen Haushalt sowie zu Leistungsbereichen der Gemeinde abgegeben werden.
Wie kann ich meine Vorschläge einreichen?
Teilen Sie Ihre Vorschläge mit dem Formular Bürgerhaushalt mit. Alternativ dazu können Sie Ihre Anregungen auch in das Formular eintragen, es ausdrucken und im Rathaus abgeben oder per Post zuleiten.
Wie soll ich meine Vorschläge formulieren?
Ihrem Vorschlag müssen Sie einen Titel geben. Dieser sollte so gewählt werden, dass
er den Inhalt des Vorschlages treffend bezeichnet. Der Vorschlag soll
ausführlich beschrieben werden. Machen Sie insbesondere Angaben zu einer
möglichen Umsetzung Ihres Vorschlages. Falls Sie einen finanziellen Rahmen
einschätzen können, geben Sie auch bitte diesen an.
Beachten Sie bitte bei der Abgabe eines Vorschlages, dass dieser nicht mehrere Themen
beinhaltet, sondern pro Thema ein einzelner Vorschlag abgegeben wird.
Gibt es Regeln für die Vorschläge?
- Bei der Abgabe eines Vorschlages müssen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre E-Mail-Adresse angeben. Es ist nicht gestattet eine falsche Identität vorzuspiegeln.
- Persönliche Beleidigungen, Anfeindungen, Beschimpfungen und strafbare Äußerungen haben im Bürgerhaushalt nichts zu suchen. Bitte beachten Sie auch, dass es bei einer schriftlichen Unterhaltung schnell zu Missverständnissen kommen kann. Formulieren Sie daher bitte möglichst umsichtig und eindeutig.
- Das Moderationsteam kann Tippfehler in Vorschlägen und Kommentaren korrigieren und dort gemachte Abkürzungen ausschreiben. Vorschläge und Kommentare, die gegen die oben genannten Regeln verstoßen, kann das Moderationsteam so verändern, dass die Regeln eingehalten sind.
Was passiert mit meinen Vorschlägen?
Die eingereichten Vorschläge werden gesammelt, geprüft, medial aufbereitet und
dokumentiert. In der ersten Phase des Bürgerhaushaltes werden sie dem Hauptausschuss
präsentiert und den Fraktionen als Diskussionsgrundlage für die
Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 wird entschieden
werden, welche der Vorschläge verwirklicht werden. In der daraufhin folgenden
Rechenschaftsphase werden die Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse informiert.
Die Ratsbeschlüsse und auch ihre Umsetzung durch die
Gemeindeverwaltung werden dokumentiert und veröffentlicht.
Wann ist die aktive Beteiligung für den Haushalt 2012 nicht mehr möglich?
Nach Abschluss der Vorschlagsphase ist eine aktive Beteiligung für den Haushalt 2012 nicht mehr möglich, da nach Ablauf dieser Phase keine Vorschläge mehr berücksichtigt werden können.
Gibt es Datenschutzbestimmungen?
Die Gemeinde Altenberge unterliegt als öffentliche Stelle den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Der Schutz
Ihrer personenbezogenen Daten ist der Gemeinde Altenberge ein wichtiges Anliegen.
Daher werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und
alle Vorgaben des Datenschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
eingehalten.
Verarbeitung der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen des
Bürgerhaushaltsverfahren durch das Moderationsteam verwendet und keiner anderen
gemeindlichen Stelle zugänglich gemacht. In keinem Fall erfolgt eine
Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch Dritte.
Auskunftsrecht und Kontaktadressen
Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder
Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer der
Gemeinde Altenberge überlassenen personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich
bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Gemeinde Altenberge
Der Bürgermeister
Kirchstraße 25
48341 Altenberge
E-Mail: hagemann@gkv-altenberge.de
Zusammenfassung Gemeindehaushalt (Entwurf)
| Ertragsstruktur | 2012 | Anteil | |
|---|---|---|---|
| in 1.000 EUR | |||
| 1 | Steuern und ähnliche Abgaben | 11.373 | 65,5 % |
| 2 | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 772 | 4,4 % |
| 3 | Sonstige Transfererträge | 70 | 0,4 % |
| 4 | Leistungsentgelte | 3.393 | 19,5 % |
| 5 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 998 | 5,7 % |
| 6 | Kostenerstattung und Kostenumlagen | 281 | 1,6 % |
| 7 | Sonstige ordentliche Erträge | 509 | 2,9 % |
| Erträge gesamt | 17.396 | 100,0 % |
| Aufwandsstruktur | 2012 | Anteil | |
|---|---|---|---|
| in 1.000 EUR | |||
| 1 | Personalaufwendungen | 2.766 | 15,2 % |
| 2 | Versorgungsaufwendungen | 210 | 1,1 % |
| 3 | Dienstleistungen | 2.245 | 12,2 % |
| 4 | Bilanzielle Abschreibungen | 2.632 | 14,3 % |
| 5 | Transferaufwendungen | 8.250 | 45,0 % |
| 6 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 1.878 | 10,2 % |
| 7 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 375 | 2,0 % |
| Aufwände gesamt | 18.356 | 100,0 % |
Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben sich in diesem Jahr beteiligt?
Nach Abschluss der Vorschlagsphase finden sie hier Informationen über die Beteiligung.
Wie viele Vorschläge wurden eingereicht?
Nach Abschluss der Vorschlagsphase finden sie hier Informationen zu den Vorschlägen.
Welche Vorschläge gehen in die Beratung der jeweiligen Fachausschüsse?
Im ersten Schritt werden alle Vorschläge an die Fraktionen und Fachausschüsse weitergeleitet. Im Folgejahr wird auch die Möglichkeit bestehen, die einzelnen Vorschläge zu kommentieren und zu bewerten.
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