Jugendparlament
Nachdem der Rat der Gemeinde Altenberge am
4.10.2010 beschlossen hatte, ein Jugendparlament zu organisieren, konnte
er am 18.7.2011 nach Vorarbeit durch Altenberger Jugendliche, dem
Jugendamt des Kreises Steinfurt sowie der Verwaltung entsprechende Richtlinien
sowie eine Wahlordnung für das Jugendparlament Altenberge verabschieden.
Das Jugendparlament
- berät und beschließt über die Jugend betreffende Themen
- ist überparteilich und überkonfessionell
- ist unterstützendes und beratendes Gremium des Gemeinderates, der Ausschüsse und der Gemeindeverwaltung zu Jugendthemen in Altenberge
- beteiligt Jugendliche aktiv an der Politik
- tagt mindestens viermal jährlich
- Richtlinien für das Jugendparlament Altenberge
- Wahlordnung für das Jugendparlament Altenberge
- Informationen zur Wahl des Jugendparlaments Altenberge
- Flyer zur Wahl des Jugendparlaments Altenberge (nicht barrierefrei)
- Bewerbungsbogen für das Jugendparlament Altenberge (nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Jugendparlaments Altenberge
am 23. und 24.5.2012
Wahl zum ersten Jugendparlament Altenberge am 23. und 24.5.2012

Im Oktober 2011 sollten in Altenberge erstmals Wahlen zu einem
Jugendparlament stattfinden. Damals erklärten sich allerdings nur sechs
Jugendliche zu einer Kandidatur bereit. Somit konnte eine ordnungsgemäße
Wahl nicht durchgeführt werden. Da es jedoch der Wunsch des Rates und
der Verwaltung der Gemeinde Altenberge ist, auch Jugendliche an der „Altenberger
Politik“ zu beteiligen, sollen am 23. und 24.5.2012, kurz nach der
Landtagswahl, erneut Wahlen zum ersten Jugendparlament stattfinden.
Bereits in den nächsten Tagen erhalten daher rd. 1.400 Jugendliche eine
Wahlbenachrichtigung, die zum Urnengang berechtigt.
Das auf zwei Jahre zu wählende Jugendparlament soll aus insgesamt 19
Mitgliedern bestehen. Die Altenberger Vereine und Verbände haben die Möglichkeit,
jeweils einen Kandidaten zu benennen, wovon 7 Mitglieder in das Jugendparlament
gewählt werden. Weitere 10 Wahlplätze sollen durch interessierte Jugendliche
besetzt werden, die sich unabhängig einer Vereinszugehörigkeit zur Wahl aufstellen
lassen können. Die letzten zwei Mitglieder werden von der Ludgeri-Hauptschule benannt.
Für ein Mandat konnten sich alle bewerben, die in der Zeit vom 1.1.1993 bis
31.12.1998 geboren sind und am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in Altenberge
mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Insgesamt sind dieses rund 870 Jugendliche.
Für die Wahl am 23. und 24.5.2012 haben sich sieben Vereinsmitglieder und 12 freie Kandidaten bzw. Kandidatinnen für ein Mandat beworben.
Eine Aufstellung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Jugendparlaments finden Sie in der
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge.
Es lohnt sich auf jeden Fall, zur Wahl zu gehen, besser noch sich selbst
zur Wahl zu stellen. Denn als Mitglied des Jugendparlaments kann man unmittelbar
bei der Lösung von Jugend betreffenden Themen mitwirken.
Informationen zum Jugendparlament
Wie setzt sich das Jugendparlament zusammen?
In einer von Jugendlichen erarbeiteten und vom Rat beschlossenen Wahlordnung ist festgelegt worden, dass dem Jugendparlament 19 Mitglieder angehören sollen.
Die Altenberger Vereine und Verbände haben die Möglichkeit, jeweils eine Kandidatin/ einen Kandidaten zu benennen, wovon 7 Mitglieder in das Jugendparlament gewählt werden.
10 Wahlplätze sollen durch interessierte Jugendliche besetzt werden, die sich unabhängig einer Vereinszugehörigkeit zur Wahl aufstellen lassen können (freie Mitglieder).
Die letzten 2 Mitglieder werden von der Ludgeri-Hauptschule benannt.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Jugendlichen, die am Wahltag zwischen 12 und 21 Jahre alt sind – also in der Zeit vom 25.5.1990 bis 24.5.2000 geboren sind – und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Altenberge gemeldet sind.
Alle Wahlberechtigten werden acht Wochen vor dem ersten Wahltermin vom Bürgermeister über die Wahl informiert. Diese Wahlbenachrichtigung bestätigt auch, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist und wählen darf.Wer ist wählbar?
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die im Wahljahr das 14. Lebensjahr erreichen und das 20. noch nicht vollendet haben – also in der Zeit vom 1.1.1993 bis 31.12.1998 geboren sind – sowie seit mindestens drei Monaten in Altenberge ihre Hauptwohnung haben.
Voraussetzung für die Kandidatur ist weiter, dass die Wahlbewerberinnnen und -bewerber mittels Vordruck schriftlich ihre Zustimmung erteilen. Bei nichtvolljährigen Wahlbewerberinnen und -bewerbern ist auch die schriftliche Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Bewerbung ist ein Lichtbild beizufügen.
Alle Wahlbewerberinnen und -bewerber müssen ihre Kandidatur bis spätestens vier Wochen (25.4.2012) vor dem ersten Wahltermin beim Bürgermeister eingereicht haben. Spätere Vorschläge werden nicht mehr berücksichtigt.
Alle Wahlvorschläge werden rechtzeitig vor der Wahl im Aushang des Rathauses sowie auch auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben.
Wie wird die Wahl durchgeführt?
Im Wahllokal wird ein Wählerverzeichnis geführt. Ein vom Bürgermeister berufener Wahlvorstand leitet die Wahl und stellt das Ergebnis fest. Wahlberechtigte können nur persönlich wählen und müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Auf Verlangen hat der Wahlberechtigte sich gegenüber dem Wahlvorstand durch Reise- oder Kinderpass bzw. Personal- oder Schülerausweis auszuweisen.
Jede/ Jeder Wahlberechtigte erhält vom Wahlvorstand einen Stimmzettel.
Allen Wahlberechtigten stehen zwei Wahlstimmen zur Verfügung:mit der ersten Stimme wird ein Vereinsmitglied gewählt
- mit der zweiten Stimme wird ein freies Mitglied gewählt
Die Wahlperiode ist auf zwei Jahre begrenzt. Das Parlament tagt mindestens viermal jährlich.
Was passiert nach der Wahl?
Nach Beendigung des zweiten Wahlganges (24.5.2012) werden die Stimmzettel sofort durch den Wahlvorstand öffentlich ausgezählt. Bei einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Der Bürgermeister macht das Ergebnis der Wahlen unverzüglich im Bekanntmachungskasten des Rathauses sowie auch im Internet öffentlich bekannt und benachrichtigt die Gewählten.
Ansprechpartner:
Eventuelle Fragen beantworten Herr Henschel unter Telefon 82-24 und Herr Dertwinkel unter Telefon 82-23.
