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Lärmkartierung und Aktionsplanung nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie in der Gemeinde Altenberge

Lärmkarte AltenbergeAm 25. Juni 2002 hat das Europäische Parlament sowie der Europäische Rat die sogenannte EG-Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Die Umgebungslärmrichtlinie legt ein gemeinsames Konzept für alle EU-Mitgliedsstaaten zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms fest. Mit der Richtlinie sollen schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm vermindert und verhindert bzw. ihrem Entstehen vorgebeugt werden.

Das europäische Recht wurde im Jahre 2005 durch die Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§§ 47 a bis f BImSchG) in nationales Recht umgesetzt.

Entsprechend der Vorgabe des § 47 c BImSchG wurde auch der Umgebungslärm entlang der Bundesstraße 54 auf dem Gemeindegebiet kartiert und in Lärmkarten dargestellt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind für jedermann unter dem Link www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung hat die Gemeinde Altenberge Ende 2008 überprüft, ob nach § 47 d BImSchG die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erforderlich ist. Unter Beachtung der Norm konnten im Gemeindegebiet keine relevanten Lärmprobleme festgestellt werden. Die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes mit Teilaktionsplänen ist daher nicht erfolgt.

Ein Sachstandsbericht zur Lärmsituation in der Gemeinde Altenberge ist nachfolgend veröffentlicht:


Weitere Informationen zum Thema „Lärmminderungsplanung“:


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