Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden
bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung
(BauNVO), geregelt. Die Form, das Aufstellungsverfahren und die
möglichen Inhalt der Bauleitpläne regelt das Baugesetzbuch. Aufgabe der Bauleitplanung
ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde
unter Berücksichtigung menschenwürdiger Lebens- und Arbeitsbedingungen und des
Natur- und Umweltschutzes vorausschauend vorzubereiten und zu leiten.
Instrumente der Bauleitplanung sind die Bauleitpläne, die
von der jeweils zuständigen Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt
werden. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)
und die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne).
Eine Übersichtskarte mit der Darstellung rechtskräftiger Bebauungspläne in der Gemeinde Altenberge finden Sie unter:
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der derzeit in Aufstellung befindlichen Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Altenberge. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Auswahl eines Planverfahrens in der nachfolgenden Tabelle.
| Übersichtsplan | Bebauungsplan | Aufstellungs- beschluss |
Stand des Verfahrens |
|---|---|---|---|
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9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Paschhügel II“ | 17.10.2011 | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 16.12.2011 – 13.1.2012 |
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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Bahnhofstraße/ Hanseller Straße“ | 17.10.2011 | Offenlage gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 16.12.2011 – 16.1.2012 |
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